Unser Standard

  • Zusammenstellung sämtlicher Informationen zur Sicherstellung
  • Einsichtnahme in ausländische amtliche Ermittlungsakten
  • Feststellen und Prüfen des Fahrzeugzustandes (Fahrzeugbesichtigungen, Fotodokumentation, Fahrbereitschaft und Funktionalität)
  • Handlungsinitiative stets im Sinne und nach Rücksprache mit dem Auftraggeber- Abwägen aller Möglichkeiten zur optimalen Schadensregulierung (Rückführung, Verkauf, Verwertung oder Verschrottung vor Ort)
  • Bearbeitungszeit/ Abwicklungsgeschwindigkeit i. d. Regel 4 Wochen nach Auftragseingang

Unsere Logistik

  • Professionalität durch Sprach- und Rechtskundigkeit eigener geschulter Mitarbeiter und Büros in ganz Europa (außer Weißrussland, Ukraine, Griechenland und der Türkei)
  • Vorteil: ständige Präsenz vor Ort, schnellstmögliche Bearbeitung = deutlicher, zeitlicher Vorsprung gegenüber behördlichen Ermittlungen

differenzierte Rechtslage

  • Auftragsbearbeitung im europäischen Ausland erfolgt durch unsere Kollegen vor Ort bzw. werden wir selbst von Deutschland aus tätig
  • Länderspezifisch gibt es unterschiedliche Rechtsauffassungen bei Polizeidienststellen, Gerichten, Staatsanwaltschaften
  • in der Regel Akteneinsicht erst nach Abschluss der Ermittlungen der ausländischen Behörden
  • in einigen Ländern ist die Akteneinsicht kein Problem und es sind auch Kopien aus den Ermittlungsakten zu bekommen
  • in anderen Ländern ist es kompliziert, gar nicht oder nur durch einen Anwalt möglich, Einsicht in die Ermittlungsakten zu bekommen
  • ebenso verhält es sich mit Kopien aus den Akten, in einigen Ländern sind Kopien kein Problem, zwar vereinzelt mit Gebühren behaftet, die sich aber in Grenzen halten

enthalten in unseren Kosten

  • Vorbereitung der erforderlichen Vollmacht(en) und Unterlagen
  • alle erforderlichen Übersetzungen und eventuelle Beglaubigungen
  • die Stellung des Freigabeantrages bei den ausländischen Behörden
  • die Freigabebearbeitung im Ausland, d.h. die Wahrnehmung aller Termine bei der ausländischen Polizei und Staatsanwaltschaft
  • die Fahrzeugübernahme von der ausländischen Polizei
  • der Transport nach Deutschland

1. Identifizierung sichergestellter Diebstahlfahrzeuge im Ausland

  • Unterstützung der ausländischen Behörden bei sichergestellten und manipulierten Kfz (internationale Zuordnung, Bereitstellung von Material zur Identifizierung von Kfz)
  • 24 Stunden Bereitschaft für Fahrzeugmeldungen

2. Meldung an Versicherung und Eigentümer

  • Meldung der Sicherstellung bzw. Auffindung
  • Angebotsabgabe
  • Vorbereitung und Ausstellung der für die Freigabebearbeitung benötigten Unterlagen

3. Auftragsabwicklung

  • Auftragsbestätigung bei Eingang der Auftragsunterlagen
  • Sofortige Information bei neuen Erkenntnissen sowie regelmäßige Sachstandsberichte

4. Freigabeverhandlung

  • Übersetzung und eventuelle Beglaubigung der gesamten Unterlagen
  • Stellung des Freigabeantrages bei der ausländische Polizei und Staatsanwaltschaften/Gerichte
  • Wahrnehmung aller Termine bei der ausländischen Polizei und Staatsanwaltschaft, juristischer Beistand vor Ort

5. KfZ-Übernahme

  • Prüfung der Schlepp- und Standgebühren
  • Fahrzeugübernahme von der ausländischen Polizei
  • Übernahmeprotokoll
  • Prüfung der Wirtschaftlichkeit (Fotodokumentation) und eventuelle Organisation des Verkaufes bzw. der Verwertung/Verschrottung vor Ort

6. Transport

  • Organisation schneller und kostengünstiger Transporte
  • Zoll- u. Grenzabwicklung mit den deutschen und ausländischen Behörden

Generell

  • vor Gewährung der Akteneinsicht müssen Ermittlungen der ausländischen Behörden abgeschlossen sein
  • in seltenen Fällen ist es möglich, vor Abschluss der Ermittlungen an Kopien der Ermittlungsakte heranzukommen
  • Korruptionsgrad von osteuropäischen bzw. südosteuropäischen Ländern nicht höher als in westeuropäischen Ländern
  • Erfolg ist grundlegend abhängig von der Kooperationsbereitschaft des jeweiligen Beamten mit einem privaten Dienstleistungsunternehmen
  • sehr viel Fingerspitzengefühl beim Umgang mit ausländischen Beamten/Behörden erforderlich
  • ohne Vertrauensverhältnis nur spärliche Informationen und Ermittlungsaufwand steigt

Verschrottung

  • ist die sicherste Variante für die Versicherung den Fall abzuschließen
  • über Verschrottung gibt es ein Protokoll zum Nachweis
  • die FIN wird von Karosse herausgeschnitten
  • die Fahrzeugteile tauchen nirgendswo wieder auf, weil Fahrzeug noch in der Fahndung steht
  • i.d.R. steht Fahrzeug 5 Jahre in der Fahndung bevor Eintrag gelöscht wird
  • Fahndungseintrag kann verlängert werden z.B. bei Kapitalverbrechen

Verzichtserklärung

  • bei Verzicht auf Fahrzeug bzw. Fahrzeugteile überlässt Versicherung bzw. Eigentümer die Teile dem Begünstigten
  • was mit den Teilen dann weiter passiert, kann für die Versicherung nicht mehr nachvollzogen werden (Verschrottung, Verkauf, Wiederverwendung)
  • Gefahr, dass die FIN oder andere Merkmale des Fahrzeuges irgendwo wieder auftauchen und die Versicherung deswegen wieder angeschrieben wird, da das Fahrzeug i.d.R. 5 Jahre in der Fahndung steht